Beschreibung und Bedeutung der Komponente

Die Nutzung der Atomkraft unterscheidet sich systematisch von der Nutzung anderer Energieträger. Dies betrifft die Erzeugung radioaktiven Mülls mit in der Regel hohen Halbwertszeiten der Strahlenbelastung sowie die reale Gefahr eines atomaren Unfalls mit unabsehbaren Langzeitschäden, wie anhand der Ereignisse in Tschernobyl und Fukushima erkennbar geworden ist.

Die Intention der Komponente ist, durch die Nutzung der Atomenergie entstehende Kosten als jährlichen Betrag auszuweisen und im Rahmen eines Wohlfahrtskonzeptes zum Abzug zu bringen. Der ökonomische Nutzen des Baus und Betriebs von Atomkraftwerken fließt ungeschmälert in das BIP ein.

 

Beschreibung des Verlaufes

Da ein konstanter Kostenfaktor angenommen wurde, resultiert die im Schaubild ersichtliche Entwicklung allein aus der veränderlichen Atomenergieerzeugung in den einzelnen Jahren. Diese ist von 1991 bis 1997 tendenziell gestiegen (um insgesamt 16 %). Dementsprechend stiegen die Kosten der Atomenergienutzung von 18,3 Mrd. Euro auf 21,2 Mrd. Euro. Danach blieb sie bis 2006 im Mittel relativ konstant. Ab 2007 ist mit Schwankungen ein deutliches Absinken zu erkennen. Dies wird von Fachleuten damit erklärt, dass einige Kraftwerke nicht oder nur teilweise in Betrieb waren.

In den Jahren 2011 und 2012 fielen die erzeugten Strommengen der Atomenergie deutlich geringer aus. Verursacht hat diesen Rückgang die endgültige Abschaltung von insgesamt acht Atomkraftwerken im August 2011, ausgelöst durch die Katastrophe in Fukushima. Demzufolge fielen auch die Kosten der Atomenergienutzung deutlich auf 11,4 Mrd. Euro im Jahr 2015.

In den kommenden Jahren werden die Kosten im Rahmen des geplanten Atomausstiegs weiter zurückgehen. Sollte ein schnellerer Atomausstieg, und damit eine geringere Gesamtlaufzeit und Stromerzeugung der Atomkraftwerke, beschlossen werden, würde dies die Kosten weiter vermindern und sich insofern positiv auf den NWI auswirken.